Batteriegesetzhinweise
Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß BattG und EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Gemäß § 18 Abs. 1 BattG sind wir gesetzlich verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre gebrauchten Batterien und Akkus zurückzugeben. Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe und Stoffe, die bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit beeinträchtigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Sie können die Batterien nach Gebrauch an uns oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Dazu können Sie die gebrauchten Batterien entweder an uns zurücksenden oder an unserer Adresse Berliner Chaussee 23a, 15749 Mittenwalde zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

Pb = Die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
Cd = Die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Die genannten chemischen Kennzeichnungen erscheinen nur, sofern die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Hinweis Altgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne nach Anlage 3 des Elektrogesetzes bedeutet die getrennte Erfassung vom unsortierten Siedlungsabfall von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir sind zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten wie folgt verpflichtet:
a. Bei dem Erwerb eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes nehmen wir ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück. Ort der Abgabe ist auch der Sitz, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt.
b. Auf Ihr Verlangen nehmen wir auch Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, unentgeltlich zurück. Die Rücknahme ist hierbei nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und beschränkt sich auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Sie können Ihr Altgerät auch kostenfrei an einer anderen Rücknahmestelle in Ihrer Nähe abgeben. Die nächste Rücknahmestelle finden sie unter: https://batterien.grs-pro.de/ruecknahmestellen/
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Endnutzer selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind.